Sondermedienförderung ist wichtige Hilfe für Digitalmedien: iab austria veröffentlicht Checkliste für Medienunternehmen
Bis zu drei Millionen Euro kommen bei Digitalmedien an. Sie hatten enorme Reichweitenzuwächse, aber teils dramatische Umsatzrückgänge. Checkliste soll bei Anträgen an die KommAustria unterstützen.
Im Ministerrat vom 30. Juni 2020 wurde eine zusätzliche Sondermedienförderung in der Höhe von drei Millionen Euro beschlossen, womit erstmals auch Digitalmedien in den Genuss staatlicher Hilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kommen. Österreichische Publisher-Portale verzeichneten seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zu viermal höhere Reichweiten und stellen eine wesentliche Säule der öffentlichen Information dar. Durch den Einbruch des Werbemarktes sind jedoch auch sie von drastischen Umsatzeinbrüchen betroffen, die kleinere Publisherportale vor die Existenzfrage stellen.
Die Anrechnungsbestimmungen und Maximalgrenzen stellen sicher, dass Medien unterstützt werden, die einen großen Beitrag zu regionaler und fach- sowie interessensspezifischer Vielfalt leisten, bisher jedoch nicht oder unterproportional von den gesetzten Hilfspaketen unterstützt wurden, heißt es im Antrag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (V). Mediensprecherin Eva Blimlinger (G) betont, dass sich die zusätzliche Medienförderung explizit auch an reine Onlinemedien richten würde.
„Die zusätzliche Medienförderung durch die österreichische Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Angebotsvielfalt zu sichern. Die Ausgestaltung des Gesetzes ist auf Qualitätsangebote zugeschnitten. Die rasche Auszahlung binnen zwei Monaten stellt sicher, dass die Hilfe noch in den Sommermonaten ankommt, in denen die Werbeumsätze traditionell niedriger ausfallen. Diese neue Unterstützung sichert nicht nur Meinungspluralität, sondern auch sehr viele Arbeitsplätze in der Digitalwirtschaft“, ist Markus Fallenböck (Own360), Vorstand und Leiter der Arbeitsgruppe Public Affairs im interactive advertising bureau austria, überzeugt.
Die neue Sondermedienförderung ist an einige Auflagen geknüpft. Als größte Interessenvertretung der Digitalwirtschaft rät das iab austria dazu, die wesentlichen Punkte vor der Einreichung bei der KommAustria zu prüfen und Anträge möglichst zeitnahe zu stellen.
Checkliste für die Förderung
Förderungswürdig sind Digitalangebote, die im Jahr 2019 einen Mindestumsatz von 15.000 und einen Maximalumsatz von 100.000 Euro erwirtschaftet haben. Für die Bemessungsgrundlage werden beispielsweise Abonnements oder Zahlungen für kostenpflichtige Inhalte, Spenden von Usern und Erlöse aus der kommerziellen Kommunikation berücksichtigt. Beiträge von Gebietskörperschaften, politischen Parteien oder ihnen nahestehenden Organisation sind von der Berechnung ausgeschlossen.
Der überwiegende Anteil des Gesamtumsatzes des Medieninhabers muss aus Abonnements und dem Verkauf einzelner kostenpflichtiger Inhalte lukriert werden.
Die Umsatzzahlen müssen durch einen unabhängigen Wirtschaftstreuhänder bestätigt und gegenüber der KommAustria ebenso offengelegt werden wie Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse.
Die Höhe der Förderung berechnet sich anhand der direkten und indirekten Personalkosten für die Erstellung von Verbreitung von Inhalten im Zeitraum März bis Juni 2020. Bezogene Kurzarbeitshilfe wird dabei nicht in Abzug gebracht. Die maximale Fördersumme ist mit 200.000 Euro begrenzt.
Die Ansuchen müssen binnen 30 Tagen ab Kundmachung des entsprechenden Bundesgesetzes an die KommAustria gerichtet werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Bewilligung spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Kundmachung.
Der gesamte Gesetzestext kann auf der Website des Bundeskanzleramts (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:4fedff95-a80a-45d0-9124-8cdcee73acf6/25_11_vuwfa_gesetz.pdf) abgerufen werden.