D-Day für den Europäischen Datenschutz
Es ist soweit – heute ist die hoch gelobte und doch viel gefürchtete EU Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Ab heute wird sich zeigen, wie die Bestimmungen der DSGVO und die Anstrengungen der Unternehmen diese zu erfüllen, den Praxistest bestehen. Viel Zeit und Ressourcen sind in die Umsetzung der DSGVO geflossen, von Seiten der Unternehmen und der Politik. Die Österreichische Regierung hat in zwei Schritten – dem im Juni vorigen Jahres erlassenen Datenschutzanpassungsgesetz und dem erst kürzlich verabschiedeten Datenschutz-Deregulierungsgesetz – einige der Öffnungsklauseln wirtschaftsfreundlich genutzt. Wir haben dabei die Interessen unserer Mitglieder in den Gesetzgebungsprozessen eingebracht, um eine höhere Rechtssicherheit am Standort Österreich zu schaffen. Die Regierung hat dabei eine Vorreiterrolle in Europa übernommen, die auch den Nachbar Deutschland dazu gebracht hat, kurzfristig die nationale Anpassung an die DSGVO zu analysieren.
Aber leider bleibt in vielen Bereichen ein Restrisiko an Rechtsunsicherheit – auch wenn seitens der EU erst kürzlich versucht wurde, für mehr Klarheit zu sorgen. Eine kürzlich vorgenommene Anpassung der DSGVO in allen Sprachen sollte für mehr Klarheit durch das Ausbessern von Fehlern und falschen Verweisen sorgen. Diese minimalen Anpassungen – die eher für weiteren Interpretationsspielraum statt für Klarstellung sorgten – sind für alle Interessierten hier zu finden.
Anlaufstelle für iab Mitglieder
Diese Rechtsunsicherheit betrifft insbesondere digitale Geschäftsmodelle. Wir haben daher einen Service für unsere Mitglieder eingerichtet: die DSGVO Anlaufstelle. Unter dsgvo-anlaufstelle@iab-austria.at können und sollen uns Erfahrungen, Unklarheiten oder Probleme mit der Anwendung der DSGVO in der Praxis übermittelt werden. Die AG Public Affairs sammelt diese und bereitet daraus eine Mitgliederbefragung im Herbst vor, um einen profunden Überblick über die Auswirkungen der DSGVO auf den digitalen Markt in Österreich zu analysieren.
Denn nach der DSGVO ist vor der DSGVO – die Anwendung und Umsetzung der DSGVO muss nun den Praxistest bestehen.